Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen können i.d.R. als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für die Studienbeiträge, als auch ggf. für die entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten. Werbungskosten werden von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. SteuerberaterIn.